Auftrag des Kindergartens

Unsere Kita ist ein Teil der Gemeinde, die sie trägt. Sie erfüllt einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag, der von Kirche und Staat wie folgt geregelt ist.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Kindergartens sind:

Das Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGBVIII): § 22: (1) In Kindergärten…., soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. (2) Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren

Das Niedersächsische Kindertagesstättengesetz (NKitaG) in der jeweils gültigen Fassung.

Weitere Grundlagen sind:

Der seit 2005 geltende Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder als Grundlage für die Umsetzung unseres Bildungsauftrags.

BETA-Rahmenhandbuch (2009) Bundesvereinigung Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder e.V. (BETA) und Diakonisches Institut für Qualitätsentwicklung im Diakonischen Werk der EKD e.V. als Grundlage für die Qualitätsentwicklung.